Fläche an der Hemmstraße, Walle
Juli 2023: Stadt und Eigentümerin unterzeichnen eine städtebauliche Absichtserklärung, am 22.11.2023 steht sie im Rat (VL 21/680). 28.11.2024: Aufstellungsbeschluss für Bebauungsplan 2575 vorgelegt, parallel eine Änderung des Flächennutzungsplans (VL 21/3485).
Was der Fall zeigt: Ein früher Hinweis, die Absichtserklärung von Stadt und Eigentümerin, stand 12 Monate vor der Vorlage zum Aufstellungsbeschluss im Rat. Ein belegter Einzelfall, keine Regel.